Fachbereich Sicherheitstechnik

Dipl.-Ing. Wolfram Päßler

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Aufgaben

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG) vom 01.01.1981 wurden 1988 im damaligen Landkrankenhaus ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) bestellt.

Die Sicherheitsfachkraft (und auch der Betriebsarzt) haben keine eigene Weisungsbefugnis oder Vorgesetztenstellung. Sie sind dem Geschäftsführer direkt unterstellt und unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze insbesondere:

  • Durch Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten und Beschaffung von Arbeitsmitteln;
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsermittlungen;
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen;
  • Regelmäßige Arbeitsstättenbegehungen;
  • Unterweisung von Beschäftigten über Unfall und Gesundheitsgefahren

Außerdem erfolgte die Bestellung zum

  • Koordinator des Bauherren;
  • Umwelt- und Abfallbeauftragten;
  • Katastrophenschutzbeauftragten;

Organisatorisch wurde 1996 der Sicherheitsingenieur dem Bereich Technik angegliedert und mit folgenden Vollzugsaufgaben betraut:

  • Koordination sämtlicher Belange im Vollzug des Strahlenschutzes;
  • Durchführung von regelmäßigen Konstanzprüfungen an Röntgengeräten;
  • Mitverwalten der Schließanlage und Ausgabe der Schlüssel für die zentrale Umkleide;