MKSZ - Medizinische Kodier- und Schreibzentrale
Leitung: Jeanette Kreuzinger
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| 09561-22-5368 | 09561-22-5354 | E-Mail an Jeanette Kreuzinger |
Seit dem 01.07.2005 werden im Klinikum Coburg sämtliche vollstationäre Leistungen außerhalb der Geriatrie nach den so genannten DRGs abgerechnet. Im Zuge der Einführung dieses Vergütungsystems fasste die Geschäftsführung den Entschluss, eine völlig neue Ablauforganisation zur Erfüllung der Anforderungen dieser einschneidenden Klinikreform zu strukturieren.
Diagnosis Related Groups (kurz DRG, deutsch Diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden, die nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet sind.
Maßgebliche Kriterien für die Zuordnung des Behandlungsfalles zu einer diagnosebezogenen Fallgruppe sind unter anderem die Hauptdiagnose, im Krankenhaus durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige Untersuchungen), Nebendiagnosen und Komplikationen, die den Behandlungsverlauf maßgeblich beeinflussen, die Beatmungszeit und patientenbezogene Faktoren wie Alter, Geschlecht der Patienten oder das Geburts- bzw. Aufnahmegewicht bei Neugeborenen und Säuglingen.
Dies erhöht einerseits die Ansprüche an die Dokumentation der Ärzte und des Pflegepersonals in der Krankenakte, andererseits bedarf es für die korrekte und vollständige Kodierung der Leistungen der genauen Kenntnis der vorgegebenen Richtlinien und Gesetzmäßigkeiten.
Die optimale Abbildung des Aufwandes der vollstationären Behandlung ist somit mit einem erheblichen Mehraufwand an Dokumentation und administrativen Aufgaben verbunden.
Die Aufgaben der Medizinischen Kodier- und Schreibzentrale (MKSZ) liegen zum einen in der Arztbrief- und OP-Berichtschreibung, zum anderen in der Kodierung sämtlicher vollstationären Behandlungsfälle des Klinikums, in enger Zusammenarbeit mit dem Medizincontrolling.
Schon während des stationären Patientenaufenthaltes wird durch die MKSZ der Arztbrief angelegt und fortlaufend aktuelle Befunde ergänzt. Der Entlassbrief wird dann schließlich vom behandelnden Arzt komplettiert, sodass den Patienten in den meisten Fällen bereits zur Entlassung der endgültige, vollständige und aussagekräftige Arztbrief ausgehändigt werden kann.
Anschließend werden, von den dazu fundiert ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Haupt- und Nebendiagnosen sowie alle erbrachten Prozeduren, zum Teil nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nach vorgeschriebenen Standards und Klassifikationen, anhand der Krankenakte und des Arztbriefes verschlüsselt und die entsprechend ermittelte DRG-Fallpauschale zur Abrechnung freigegeben.
Mit dieser Ablauforganisation ist es uns gelungen, das ärztliche Personal von administrativen Aufgaben zu entlasten und die Kodierqualität des Hauses durch gut ausgebildetes Personal und regelmäßige Schulungsmaßnahmen auf hohem Niveau zu halten.


