Kontakt und Fragen zur stationären Aufnahme
Die Anmeldung in unserer Klinik erfolgt in der Regel durch die vorbehandelnde Klinik oder durch Ihren Hausarzt. Nach einem Aufenthalt in der Akutklinik ist die Behandlung in unserer wohnortnahen Rehabilitationsklinik hilfreich, insbesondere, wenn Sie wieder Selbstständigkeit, gesundheitliche Stabilität und Lebensqualität trotz Erkrankung anstreben.
"Rehabilitation vor Pflege" - Als Patient und Angehörige haben Sie das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches mit Leben zu erfüllen. Sprechen Sie hierzu den Arzt (Hausarzt, Klinikarzt) oder den Sozialdienst im Akutkrankenhaus an. Auch Ihr Krankenkassenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter.
Nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkassen (GRB-Verfahren) erfolgt die Terminvergabe und Aufnahme in Absprache mit Ihnen, ggf. Ihren Angehörigen sowie dem derzeit behandelnden Arzt oder Sozialdienst.
Auf Wunsch ist die Aufnahme im Einzelzimmer (Einzelzimmerzuschlag) möglich.
Unsere Klinik ist bei allen Krankenkassen anerkannt.
Rehabilitationsverfahren durch Renten- und Unfallversicherungen können nach vorheriger Absprache und nach Zustimmung des Trägers erfolgen.
Die stationäre Aufnahme und Behandlung als Selbstzahler ist selbstverständlich möglich.
Ablauf der Anmeldung im Einzelnen
Meist werden Sie von einer akutmedizinischen Abteilung aus die Verlegung in unser Zentrum wünschen. In diesem Fall füllt das Akutkrankenhaus den GRB-Antrag (link word Dokument GRB-Antrag) aus und sendet ihn der zuständigen Krankenkasse. Damit wir Ihnen einen Behandlungsplatz zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen können, ist eine möglichst frühzeitige Mitteilung Ihres Aufnahmewunsches an uns sehr hilfreich.
Auch die Anmeldung durch Ihren Hausarzt oder anderen Facharzt ist möglich. Hierzu halten die gesetzlichen Krankenkassen spezielle Formulare vor (Formular 60/61).
Prinzipiell entscheidet Ihre Krankenkasse über die Kostenzusage. Ihre Wünsche werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation.
Wichtige Voraussetzungen sind für die Kasse:
- Rehabilitationswilligkeit
- Rehabilitationsfähigkeit
- Rehabilitationsnotwendigkeit
Für Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen telefonisch täglich von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 15:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr zur Verfügung.
- Frau Carmen Heuschkel
- Frau Anna Schuberth
- Frau Karina Fischer
Tel: 09561 227368
Fax: 09561 227303
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Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!


